Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Februar 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen uns als Auftragnehmer und unseren Kunden (Verbrauchern und Unternehmern).
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch:
    • schriftliche Auftragsbestätigung oder
    • Beginn der Leistungserbringung.
  3. Technische Änderungen oder geringfügige Abweichungen bleiben vorbehalten, sofern sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
  4. Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind oder die aufgrund technischer Erfordernisse entstehen, gelten als zusätzliche Leistungen und werden gesondert vergütet.

§ 3 Leistungsumfang & Leistungsgrenzen

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot.
  2. Folgende Leistungen gelten nicht als Bestandteil eines Pauschalpreises, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden:
    • Untergrundvorbereitungen bei unbekanntem Zustand
    • Ausgleichsspachtelungen, Estrichnachbesserungen
    • Entsorgung von Altmaterialien
    • Schutz-/Abdeckarbeiten über das Standardmaß hinaus
    • Zusatzarbeiten anderer Gewerke
  3. Wir sind berechtigt, Teilleistungen zu erbringen.

§ 4 Verdeckte Mängel / unvorhersehbare Bauzustände

  1. Werden während der Arbeiten versteckte Mängel festgestellt (z. B. Feuchtigkeit, Schimmel, marode Leitungen, instabile Untergründe), werden diese als nicht vom Angebot umfasst behandelt.
  2. Arbeiten werden in diesem Fall unterbrochen und der Auftraggeber erhält einen Nachtrag mit Zusatzkosten.
  3. Alle dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

§ 5 Schadstoffe (Asbest, KMF, PCB, Schimmel)

  1. Bei Verdacht oder Fund gesundheitsgefährdender Stoffe werden die Arbeiten sofort gestoppt.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine fachgerechte Untersuchung/Entsorgung zu veranlassen.
  3. Alle Kosten durch Stillstand, zusätzliche Schutzmaßnahmen oder Entsorgungen trägt der Auftraggeber.
  4. Wir haften nicht für Schäden, die durch notwendige Öffnungen zur Schadstoffprüfung entstehen.

§ 6 Preise

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
  2. Zusatzleistungen, Nachträge oder Mehraufwand werden separat berechnet.
  3. Bei stark schwankenden Materialpreisen behalten wir uns vor, eine angemessene Preisangleichung vorzunehmen, sofern die Lieferung erst später erfolgt und der Materialpreis nachweislich gestiegen ist.

§ 7 Zahlungsbedingungen & Abschläge

  1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
  2. Für speziell bestellte Materialien kann eine Vorauskasse von 100 % verlangt werden.
  3. Bei Aufträgen über 4.000 € gelten folgende Abschlagszahlungen:
    • 30 % bei Arbeitsbeginn / Materialbestellung
    • 60 % während des Baufortschritts
    • 10 % nach Fertigstellung

§ 8 Zahlungsverzug & Mahnwesen

  1. Nach Ablauf der Zahlungsfrist erfolgt eine kostenfreie Zahlungserinnerung.
  2. Ab dem 21. Tag gelten:
    •  1. Mahnung: 5,00 €
    •  2. Mahnung: 7,50 €
    •  Letzte Mahnung: 10,00 €
  3. Gegenüber Unternehmern kann zusätzlich eine Verzugspauschale von 40,00 € berechnet werden.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  1. Zugang zu allen Räumen gewährleistet ist.
  2. Strom, Wasser und erforderliche Anschlüsse bereitstehen.
  3. Arbeitsbereiche frei geräumt sind (Möbel, Wertgegenstände, Haustiere geschützt).
  4. Genehmigungen (z. B. Hausverwaltung) vor Beginn vorliegen.

Fehlt eine Mitwirkung, trägt der Auftraggeber die dadurch entstehenden Mehrkosten und Verzögerungen.

§ 10 Arbeiten in bewohnten Räumen

  1. Staub-, Lärm- und Schmutzentwicklung sind trotz Schutzmaßnahmen nicht vollständig vermeidbar.
  2. Wir haften nicht für unvermeidbare Verschmutzungen oder Schäden an nicht geräumten Gegenständen.
  3. Kann der Auftraggeber Räume nicht rechtzeitig freiräumen, werden Zusatzarbeiten berechnet.

§ 11 Termine, Behinderungen & Ausfallentschädigung

  1. Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Bei höherer Gewalt, Materialengpässen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich Fristen angemessen.
  3. Sagt der Auftraggeber einen Termin weniger als 3 Arbeitstage vorher ab, können wir bis zu 100 % der entstandenen Ausfallkosten berechnen.
  4. Verzögert der Auftraggeber den Bauablauf, sind wir berechtigt, die Kosten für Wartezeiten und erneute Anfahrten zu berechnen.

§ 12 Kundenseitig gestellte Materialien

  1. Bei vom Auftraggeber gelieferten Materialien übernehmen wir keine Gewährleistung.
  2. Verzögerungen durch Fehlmengen, Falschlieferungen oder ungeeignete Qualität trägt der Auftraggeber.
  3. Mehrkosten für Nacharbeiten werden zusätzlich berechnet.

§ 13 Elektroarbeiten / Kabelzug

  1. Von uns durchgeführte Elektroarbeiten umfassen ausschließlich vorbereitende Tätigkeiten (z. B. Kabelzug, Dosen setzen).
  2. Endanschlüsse und Abnahmen dürfen nur durch einen zugelassenen Elektromeisterbetrieb erfolgen.
  3. Für Schäden, die durch unsachgemäße Fremdanschlüsse entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

§ 14 Fotodokumentation

  1. Zur Dokumentation des Baufortschritts dürfen Fotos und Videos erstellt werden.
  2. Eine Veröffentlichung erfolgt nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

§ 15 Abnahme

  1. Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn:
    • sie fertiggestellt sind und
    • der Auftraggeber sie nutzt oder
    • der Auftraggeber trotz Aufforderung keine Abnahme durchführt.
  2. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 16 Gewährleistung

  1. Für Bauleistungen gilt eine Frist von 5 Jahren, für Lieferungen von beweglichen Sachen 2 Jahre.
  2. Bei kundenseitig gestelltem Material besteht keinerlei Gewährleistung.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich zu melden.
  4. Wir haben das Recht auf zwei Nacherfüllungsversuche.

§ 17 Haftung

  1. Wir haften bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit uneingeschränkt.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für wesentliche Vertragspflichten und nur im Rahmen des vorhersehbaren Schadens.
  3. Die Produkthaftung bleibt unberührt.

§ 18 Aufrechnung & Zurückbehaltungsrechte

Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

§ 19 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – unser Firmensitz.
  3. Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.