Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Februar 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen uns als Auftragnehmer und unseren Kunden (Verbrauchern und Unternehmern).
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung oder
- Beginn der Leistungserbringung.
- Technische Änderungen oder geringfügige Abweichungen bleiben vorbehalten, sofern sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
- Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind oder die aufgrund technischer Erfordernisse entstehen, gelten als zusätzliche Leistungen und werden gesondert vergütet.
§ 3 Leistungsumfang & Leistungsgrenzen
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot.
- Folgende Leistungen gelten nicht als Bestandteil eines Pauschalpreises, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden:
- Untergrundvorbereitungen bei unbekanntem Zustand
- Ausgleichsspachtelungen, Estrichnachbesserungen
- Entsorgung von Altmaterialien
- Schutz-/Abdeckarbeiten über das Standardmaß hinaus
- Zusatzarbeiten anderer Gewerke
- Wir sind berechtigt, Teilleistungen zu erbringen.
§ 4 Verdeckte Mängel / unvorhersehbare Bauzustände
- Werden während der Arbeiten versteckte Mängel festgestellt (z. B. Feuchtigkeit, Schimmel, marode Leitungen, instabile Untergründe), werden diese als nicht vom Angebot umfasst behandelt.
- Arbeiten werden in diesem Fall unterbrochen und der Auftraggeber erhält einen Nachtrag mit Zusatzkosten.
- Alle dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
§ 5 Schadstoffe (Asbest, KMF, PCB, Schimmel)
- Bei Verdacht oder Fund gesundheitsgefährdender Stoffe werden die Arbeiten sofort gestoppt.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine fachgerechte Untersuchung/Entsorgung zu veranlassen.
- Alle Kosten durch Stillstand, zusätzliche Schutzmaßnahmen oder Entsorgungen trägt der Auftraggeber.
- Wir haften nicht für Schäden, die durch notwendige Öffnungen zur Schadstoffprüfung entstehen.
§ 6 Preise
- Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
- Zusatzleistungen, Nachträge oder Mehraufwand werden separat berechnet.
- Bei stark schwankenden Materialpreisen behalten wir uns vor, eine angemessene Preisangleichung vorzunehmen, sofern die Lieferung erst später erfolgt und der Materialpreis nachweislich gestiegen ist.
§ 7 Zahlungsbedingungen & Abschläge
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
- Für speziell bestellte Materialien kann eine Vorauskasse von 100 % verlangt werden.
- Bei Aufträgen über 4.000 € gelten folgende Abschlagszahlungen:
- 30 % bei Arbeitsbeginn / Materialbestellung
- 60 % während des Baufortschritts
- 10 % nach Fertigstellung
§ 8 Zahlungsverzug & Mahnwesen
- Nach Ablauf der Zahlungsfrist erfolgt eine kostenfreie Zahlungserinnerung.
- Ab dem 21. Tag gelten:
- 1. Mahnung: 5,00 €
- 2. Mahnung: 7,50 €
- Letzte Mahnung: 10,00 €
- Gegenüber Unternehmern kann zusätzlich eine Verzugspauschale von 40,00 € berechnet werden.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
- Zugang zu allen Räumen gewährleistet ist.
- Strom, Wasser und erforderliche Anschlüsse bereitstehen.
- Arbeitsbereiche frei geräumt sind (Möbel, Wertgegenstände, Haustiere geschützt).
- Genehmigungen (z. B. Hausverwaltung) vor Beginn vorliegen.
Fehlt eine Mitwirkung, trägt der Auftraggeber die dadurch entstehenden Mehrkosten und Verzögerungen.
§ 10 Arbeiten in bewohnten Räumen
- Staub-, Lärm- und Schmutzentwicklung sind trotz Schutzmaßnahmen nicht vollständig vermeidbar.
- Wir haften nicht für unvermeidbare Verschmutzungen oder Schäden an nicht geräumten Gegenständen.
- Kann der Auftraggeber Räume nicht rechtzeitig freiräumen, werden Zusatzarbeiten berechnet.
§ 11 Termine, Behinderungen & Ausfallentschädigung
- Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
- Bei höherer Gewalt, Materialengpässen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich Fristen angemessen.
- Sagt der Auftraggeber einen Termin weniger als 3 Arbeitstage vorher ab, können wir bis zu 100 % der entstandenen Ausfallkosten berechnen.
- Verzögert der Auftraggeber den Bauablauf, sind wir berechtigt, die Kosten für Wartezeiten und erneute Anfahrten zu berechnen.
§ 12 Kundenseitig gestellte Materialien
- Bei vom Auftraggeber gelieferten Materialien übernehmen wir keine Gewährleistung.
- Verzögerungen durch Fehlmengen, Falschlieferungen oder ungeeignete Qualität trägt der Auftraggeber.
- Mehrkosten für Nacharbeiten werden zusätzlich berechnet.
§ 13 Elektroarbeiten / Kabelzug
- Von uns durchgeführte Elektroarbeiten umfassen ausschließlich vorbereitende Tätigkeiten (z. B. Kabelzug, Dosen setzen).
- Endanschlüsse und Abnahmen dürfen nur durch einen zugelassenen Elektromeisterbetrieb erfolgen.
- Für Schäden, die durch unsachgemäße Fremdanschlüsse entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
§ 14 Fotodokumentation
- Zur Dokumentation des Baufortschritts dürfen Fotos und Videos erstellt werden.
- Eine Veröffentlichung erfolgt nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
§ 15 Abnahme
- Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn:
- sie fertiggestellt sind und
- der Auftraggeber sie nutzt oder
- der Auftraggeber trotz Aufforderung keine Abnahme durchführt.
- Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 16 Gewährleistung
- Für Bauleistungen gilt eine Frist von 5 Jahren, für Lieferungen von beweglichen Sachen 2 Jahre.
- Bei kundenseitig gestelltem Material besteht keinerlei Gewährleistung.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich zu melden.
- Wir haben das Recht auf zwei Nacherfüllungsversuche.
§ 17 Haftung
- Wir haften bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit uneingeschränkt.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für wesentliche Vertragspflichten und nur im Rahmen des vorhersehbaren Schadens.
- Die Produkthaftung bleibt unberührt.
§ 18 Aufrechnung & Zurückbehaltungsrechte
Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
§ 19 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist – soweit zulässig – unser Firmensitz.
- Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
